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Wer bekommt Ihren Hinweis?

Ihre Meldung kann einzig durch den von Griesson - de Beukelaer bestellten Ombudsanwalt eingesehen werden. Erst nachdem Sie hierzu Ihr Einverständnis erklärt haben, kann der Sachverhalt dem hierzu beauftragten und speziell geschulten Compliance-Beauftragen von Griesson – de Beukelaer berichtet werden. Näheres zu unserem Ombudsanwalt und seiner Tätigkeit erfahren Sie hier. Es steht Ihnen selbstverständlich zu jeder Zeit frei, sich auch über die internen Meldewege oder per eMail vertrauensvoll an unseren Compliance-Beauftragten zu wenden.

Wenn Sie sich im Meldeprozess mit der Weitergabe des berichteten Sachverhaltes einverstanden erklären, bitten wir Sie, zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Anonymität Meldungen nicht aus dem Intranet eines Netzes abzugeben und darauf zu achten, dass der abgegebene Sachverhalt keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt und Sie auch etwaig übermittelte digitale Anhänge diesbezüglich überprüfen.

Ich habe die Hinweise zum Schutz meiner Anonymität verstanden und akzeptiere dies durch die Auflösung der Sicherheitsabfrage.